Leistungsübersicht
Die Gebühren der privaten Leistungen berechnen wir anhand der Kostensätze der gesetzlichen Krankenkassen. Für die genauen Kosten erstellen wir Ihnen vor Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarungen.
Als Patient einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie zur Zahlung einer Zuzahlung bei den Kosten für Heilmittel verpflichtet. Zu den Heilmitteln zählen unter anderem Krankengymnastik, Massage, Logopädie oder Ergotherapie. Für Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Verodnungswertes zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Die Zuzahlung ist laut aktuellen Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen spätestens bei der zweiten Behandlung durch Sie in unserer Praxis zu entrichten.